Schulung zum Sicherheitsbeauftragten nach SGB VII, DGUV Vorschrift 1 & DGUV Information 211-042
Ab einer bestimmten Betriebsgröße ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, und seit Mai 2026 gilt ein neuer Schwellenwert. Wer die Aufgabe übernimmt, sollte wissen, was sie bedeutet: Rechte, Pflichten, Verantwortung und praktisches Handwerk der Unfallverhütung. Unsere Schulung bereitet Ihre Mitarbeitenden gezielt auf diese wichtige Rolle vor.
Gesetzliche Grundlagen & Bestellpflicht
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SGB VII (Sozialgesetz Siebtes Buch): Ab 50 Beschäftigten (neuer Schwellenwert seit 29. Mai 2026) ist die Bestellung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten Pflicht. Bei besonderen Gefährdungen kann diese Pflicht auch früher greifen. Wir empfehlen es weiterhin ab dem 20. Beschäftigten
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 211-042
- ArbSchG
Inhalte der Schulung
- Rechtliche Grundlagen: SGB VII, DGUV V1, ArbSchG
- Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten: Was er darf, was er nicht darf
- Haftung und Verantwortung: Kein persönliches Haftungsrisiko, aber Pflicht zur Wachsamkeit
- Gefährdungsbeurteilungen verstehen und begleiten
- Überwachung von Schutzeinrichtungen und PSA
- Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Betriebsrat
- Unfallmeldung, Beinaheunfälle und Dokumentationspflichten
- Anerkannter Qualifikationsnachweis inklusive
Ihre Vorteile auf einen Blick
- ✅ Direkt bei Ihnen im Betrieb oder bei uns in Wuppertal
- ✅ Buchbar ab 1 Teilnehmer, täglich verfügbar
- ✅ Aktuell: Berücksichtigt neuen Schwellenwert ab Mai 2026
- ✅ Anerkannter Qualifikationsnachweis inklusive